AGB
Hotelanschrift
Luchs Quartier
Triftstraße 24
38644 Goslar/Hahnenklee
Gastaufnahmevertrag
Luchs Quartier Hahnenklee
(Firmierung: LUCHS Akademie GmbH, Triftstraße 24, 38644 Goslar)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrages (nachstehend Vertrag genannt) zwischen dem Kunden (nachstehend Gast genannt) und dem LUCHS Quartier (nachstehend Hotel genannt) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten Leistungen. Sie gelten fern er für alle Verträge über die Lieferung von Gutscheinen die ein Gast (Verbraucher oder Unternehmer) mit dem Verkäufer (Hotel) hinsichtlich der vom Verkäufer im OnlineShop darge-stellten Gutscheine und Produkte abschließt.
§ 1 Abschluss des Vertrages, Vertragspartner
1.1 Der Vertrag ist geschlossen, sobald das Zimmer/ die Zimmer bestellt und vom Hotel schriftlich, mündlich, über das Internet, per Mail, über Message-Services bestätigt wurde(n).
1.2 Der Abschluss des Vertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
1.3 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 2 Reservierungen, An- und Abreise
2.1 Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Tagungsräume anderweitig zu vermieten. Ohne weitere Benachrichtigungspflicht.
2.2 Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag, und bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, das Hotel hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist das Hotel berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung zwei Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12:00 Uhr zu belegen.
2.3 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
§ 3 Bezahlung
3.1 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.2 Die Buchung wird nach Ablauf derStornierungsfrist zu 100% in Rechnung gestellt.
3.3 Die Gesamtabrechnung ist am Tag der Abreise fällig und kann am Tag der Abreise ab 8:00 Uhr beglichen werden. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlungen, Eurocash und Kreditkartenzahlung (Mastercard, Visa).
3.4 Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderu ng noch verbilligte Sonderpreise, unterliegen.
3.5 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
3.6 Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in EURO und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, werden in Rechnung gestellt: a) Storno bis 7 Tage vor Ankunft (15:00): keine Stornokosten b) Storno weniger als 7 Tage vor und Nichtanreise ohne jegliche Absage: 100% der vereinbarten Leistungen.
Bei den Raten mit Sparpreis ist keine Stornierung möglich.
3.8 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Hotel vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überlegung kann das Recht des Hotels zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder eine angemessene Mehrvergütung begründen.
3.9 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschal- und Gruppenreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
§ 4 Rücktritt Gast
4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Bestätigung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzungen der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, soweit diesem ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht vorliegt.
4.2 Rücktritte von Gruppenbuchungen (ab 6 Personen) werden bis zum 28. Tag vor der Ankunft kostenfrei angenommen. Der Rücktritt von Gruppen wird ab dem 28. Tag vor dem Anreisetermin mit 80% des Zimmerpreises berechnet. Ab dem 14. Tag vor Anreise wird der volle Zimmer- und Verpflegungspreis ohne jegliche Abzüge berechnet.
§ 5 Rücktritt Hotel
5.1 Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
5.2 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§ 6 Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an das Hotel zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und nur dann gerechtfertigt, soweit das Hotel nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Hotel verweigert wird.
§ 7 Haftung
7.1 Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
7.2 Durch das Hotel zu verantwortende Störungen an zurVerfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt.
7.3 Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden. Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann das Hotel nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde. Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besu eh em zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezah I u n g unterlassen wurde.
7.4 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Hotel und im Falle eine solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Sowohl eine bestehende Haftpflichtversicherung, ebenso ein absolutes Tabu der Hotelbetten und Schlafcouch, werden für das mitgebrachte Tier vorausgesetzt.
7.5 Das Hotel haftet nicht fürleistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Freizeitaktivitäten usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen das Hotel ist ausschließlich der Firmen Sitz des Hotels.
8.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Hotels an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz der Firmierung Hotel.
8.4 Für Klagen des Hotels gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz der Firmierung des Hotels als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 23.07.2025